Das CDU-Gebiß

Lü BERLIN 18. Juni 2008  Das Bundessozialgericht hat die Klage des Fritz Zahnlos abgewiesen. Der Fall hat bundesweit Aufmerksamkeit erregt und für heftige Diskussionen gesorgt. Der Vater des jungen  Mannes hatte dem damals 13jährigen Jungen im Jahre 2003 alle seine Zähne mit einer Kneifzange gezogen. Der Vater hatte diese Verstümmelung aus purer Angst durchgeführt. Er wollte seinen Jungen vor zukünftigen Kostenbelastungen bewahren. Zu dem Prozeß kam es, weil Zahnlos sich weigerte, in die private Pflichtversicherung für Zahnersatz, Beiträge zu entrichten. Seine Anwälte argumentierten, daß sich Zahnlos an seinen Zustand gewöhnt hatte und nie in seinem Leben zum Zahnarzt gehen müßte. Überdies gibt es ein umfangreiches Gutachten, das bestätigt, daß der Gaumen des Herrn Zahnlos unwahrscheinlich hart ist. Zahnlos kann ohne Mühe selbst härtestes Brot essen. Im Gerichtssaal demonstrierte er diese Tatsache, indem er herzhaft in einen Apfel biß. Die Richter waren von seinem harten Gaumen zwar überzeugt, aber sie fällten dennoch das für Zahnlos negative Urteil. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, daß Zahnlos nicht doch eines Tages zahnärztliche Behandlung benötigt. Zu diesem Schluß kamen sie, weil bei dem jungen Mann noch die Weisheitszähne durchbrechen können.  
 

copyright: ach-satire.de 18.06.03

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