Lü BERLIN 18. Juni 2008 Das Bundessozialgericht hat die Klage
des Fritz Zahnlos abgewiesen. Der Fall hat bundesweit Aufmerksamkeit erregt
und für heftige Diskussionen gesorgt. Der Vater des jungen Mannes
hatte dem damals 13jährigen Jungen im Jahre 2003 alle seine Zähne
mit einer Kneifzange gezogen. Der Vater hatte diese Verstümmelung
aus purer Angst durchgeführt. Er wollte seinen Jungen vor zukünftigen
Kostenbelastungen bewahren. Zu dem Prozeß kam es, weil Zahnlos sich
weigerte, in die private Pflichtversicherung für Zahnersatz, Beiträge
zu entrichten. Seine Anwälte argumentierten, daß sich Zahnlos
an seinen Zustand gewöhnt hatte und nie in seinem Leben zum Zahnarzt
gehen müßte. Überdies gibt es ein umfangreiches Gutachten,
das bestätigt, daß der Gaumen des Herrn Zahnlos unwahrscheinlich
hart ist. Zahnlos kann ohne Mühe selbst härtestes Brot essen.
Im Gerichtssaal demonstrierte er diese Tatsache, indem er herzhaft in einen
Apfel biß. Die Richter waren von seinem harten Gaumen zwar überzeugt,
aber sie fällten dennoch das für Zahnlos negative Urteil. Das
Gericht sah es nicht als erwiesen an, daß Zahnlos nicht doch eines
Tages zahnärztliche Behandlung benötigt. Zu diesem Schluß
kamen sie, weil bei dem jungen Mann noch die Weisheitszähne durchbrechen
können.
copyright: ach-satire.de 18.06.03 |